Das Kyoto Protokoll der Vereinten Nationen stellt die völkerrechtliche Rechtsgrundlage dar, den Ausstoss von Treibhausgasen aus 37 (Industrie-) Staaten
von 2008 bis 2012 gesamthaft um 5 % gegenüber den entsprechenden Werten von 1990 zu reduzieren (Beschlüsse von Kyoto 1997), und
von 2013 bis 2020 eine Reduktion um 18 % gegenüber den entsprechenden Werten 1990 zu realisieren (Beschlüsse von Doha 2012).
Darüber hinaus etabliert das Vertragswerk Mechanismen, welche es den verpflichteten (Industrie-) Staaten erlaubt, Reduktionen von Treibhausgasen so kostengünstig wie möglich zu erzielen.
Die EU-Emissionshandelsrichtlinie verpflichtet über 12'000 Anlagenbetreiber in mittlerweile 30 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Abgabe von Emissionszertifikaten in Höhe ihrer CO2-Emissionen des jeweiligen Vorjahres.
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